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Rechte und Pflichten der Bürger in Bezug auf GEZ-Gebühren
Klingellingelling: Wenn die
GEZ vor der Türe steht

Ein Klingeln, dann ein Klopfen. Neugierig öffnet der Bewohner die Tür. "Haben Sie schon GEZahlt?" Vor allem Schwarzseher, Nichtanmelder und Zahlungsverweigerer will die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit Sitz in Köln zur Kasse bitten. Durch intensive Marktbearbeitung könnte ein Anstieg der Teilnehmerzahl um Hunderttausende erreicht werden, heißt es in GEZ-Geschäftsberichten vergangener Jahre. "Wir möchten Ihnen das Gebührenzahlen so einfach wie möglich machen", steht auf der Internetseite der GEZ. "Deshalb sind Gebührenbeauftragte (...) in Deutschland unterwegs und kommen auch direkt auf Sie zu."
Nicht immer muss sich der Verbraucher die Vorgehensweise der GEZ auch gefallen lassen. Grundsätzlich müssen alle Fernseh- und Radiogeräte angemeldet werden, aber in die Wohnung lassen muss man die Kontrolleure der GEZ allerdings nicht: Artikel 13 des Grundgesetzes garantiert die Unverletzlichkeit der eigenen vier Wände. Genau diese Unverletzlichkeit darf nur die Polizei durchbrechen – und auch nur mit Durchsuchungsbeschluss! Man muss dem GEZ-Fahnder auch keine Auskünfte erteilen, wenn man keine Rundfunkgerät bereit hält. Die Beweispflicht liegt bei der GEZ, wenn sie an den Angaben der Teilnehmer zweifelt.
5,52 Euro im Monat berechnet die GEZ zur Zeit für den Betrieb eines Radios. 17,03 Euro beträgt die monatliche Grundgebühr für einen Fernseher, beziehungsweise für Radio- und Fernsehgerät zusammen. Auch für Autoradios, Videorekorder, Radiowecker, sowie Navigationsgeräte mit Empfangsteil sind Rundfunkgebühren fällig. Seit Januar 2007 werden die Verbraucher auch für internetfähige Computer zur Kasse gebeten. Die 17,03 Euro werden allerdings nur dann fällig, wenn ein Haushalt keinen Fernseher angemeldet hat. Es gibt auch nur eine Ausnahme: Freiberufler müssen sowohl für den Rechner im Büro als auch für die Flimmerkiste im heimischen Wohnzimmer Gebühren zahlen. Auch fernsehtaugliche Mobiltelefone sollen demnächst als Massenartikel gebührenpflichtig werden.
Wer als Schwarzseher erwischt wird, dem drohen deftige Nachzahlungen: Die Gebühren werden rückwirkend berechnet. Zahlungsunwillige GEZ-Teilnehmer bekommen Mahngebühren in Rechnung gestellt. Da nützt es auch nichts, wenn ein Gerät defekt ist oder nur private Programme geschaut werden. Auch bei der GEZ gilt übrigens: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." (mr)
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