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Kunde zahlt bei Jahnke & Co. in Hamburg-Bramfeld
79,14 Euro – für eine bereits bekannte Information

Das kann doch nicht wahr sein. Das ist Abzocke pur. So eine Sauerei hätte ich von einer Fachwerkstatt nicht gedacht", sagt Hans R. aus Hamburg. Der Besitzer eines 20 Jahre alten Audi 80 wollte, dass er eine Plakette für die Abgasuntersuchung bekommt. Stattdessen erhält er eine saftige Rechnung – für eine Information, die er bereits vorher wusste! Hier die Vorgeschichte:
Hans R. fährt mit seinem Audi 80 zum TÜV und lässt dort eine Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen. Die Hauptuntersuchung verläuft, mal abgesehen von kleinen Mängeln (Innenspiegel fehlt, Beleuchtung ist nicht richtig eingestellt, Scheibenwischer haben zu viel Spiel), positiv. Die Plakette wird erteilt. Nun wird das Fahrzeug in einen separaten Bereich gefahren, in dem die Abgaswerte ermittelt werden. Der Prüfer öffnet die Motorhaube und steckt verschiedenfarbige Kabel hinein. Der Prüfer wundert sich: Es lassen sich keine Werte ablesen. Auch ein zugezogener Kollege weiß keinen Rat. Die Abgasuntersuchung wird abgebrochen, es lassen sich partout keine Werte ergeben. Anstandslos bekommt Hans R. den Betrag in Höhe von 40,00 Euro für die Abgasuntersuchung zurückerstattet. "Wenn sich keine Werte ergeben, ist der Wagen weder durchgefallen noch hat er bestanden", erklärt der Prüfer und verweist auf eine Audi-Fachwerkstatt. Dort kann das Problem bestimmt gelöst werden. Einige Tage später fährt Hans R. zur Audi-Fachwerkstatt am Bramfelder Dorfplatz in Hamburg. Dort veranlasst der Fahrer des Audi 80 eine Überprüfung bezüglich der Abgase. Das Auto bleibt in der Werkstatt und Hans R. vertreibt sich zwei Stunden lang die Zeit, in dem er Einkaufen geht. Dann bekommt er einen Anruf – er könne vorbeikommen. "Es lassen sich keine Werte ermitteln. Wir können bei Ihrem Auto keine Abgasuntersuchung machen", sagt Kundendienstberater Alfons Gediga. "Das Auto muss überprüft werden, erst dann kann man mit Sicherheit sagen, woran es liegen kann." Er wird zur Kasse gebeten – schließlich wartet dort noch die Rechnung. "Rechnung?", fragt sich Hans R. Er geht zur Kasse, dort bekommt er eine Prüfbescheinung über die Durchführung einer Abgasuntersuchung nach § 47a. Gesamtergebnis: Abgasuntersuchung ist nicht bestanden, die Plakette wurde nicht erteilt. Die Untersuchung wurde abgebrochen.
Verärgert zahlt Hans R. die 79,14 Euro in bar, nimmt die Rechnung an sich. "Super, jetzt bin ich genauso schlau wie vorher. Es lassen sich keine Werte ermitteln. Das war genau die Info, die ich schon vorher wusste. Nur dass ich jetzt fast 80 Euro los bin", sagt Hans R. Aber sich mit dem Personal anlegen lohnt nicht, denkt er sich und verlässt den Hof.
Prokurist Holger Ifsen verteidigt auf Nachfrage den Rechnungsbetrag. "Wir haben eine Leistung erbracht, der Wagen wurde hinsichtlich der Abgaswerte überprüft. Ob der Wagen nun eine Plakette bekommt oder nicht, die Leistung wurde erbracht", so Ifsen.
Hans R. fragt sich unterdessen, wo denn nun die Leistungserbringung steckt? "Wenn die Fachleute eine ganz normale Abgasuntersuchung machen, wie dass auch die Prüfer vom TÜV gemacht haben, dann kann doch keiner erwarten, dass jetzt auf einmal Werte zu ermitteln sind. Es muss doch ein genauer Fehler zu eruieren sein, den die Werkstatt finden und beheben sollte. Auf die reine Untersuchung hätte er gut verzichten können – das war auch keinesfalls der Auftrag. Für Hans R. steht fest: "Ich halte mich von diesem Betrieb fern. Das ist die größte Strafe."
(c) 2007, FoTe-Press.de